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Die Haftung von Mitschuldnern bei Verletzung vertraglicher Verbindlichkeiten

AufsätzeUniv.-Ass. Dr. Stefan PernerJBl 2005, 629 Heft 10 v. 21.10.2005

Inwieweit mehrere Mitschuldner bloß aus der unterlassenen Erfüllung ihrer Verbindlichkeit zu haften haben, ist gemäß § 1303 ABGB „aus der Beschaffenheit des Vertrages“ zu beurteilen. Im vorliegenden Beitrag werden die mit dieser Bestimmung in Zusammenhang stehenden Rechtsfragen erstmals umfassend untersucht.

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