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Unmittelbarkeitsgrundsatz bei verdeckten Ermittlungen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 594 Heft 9 v. 16.9.2004

§ 252 StPO:

Ein amtliches Schriftstück, das mit dem Ziel errichtet wird, die Angaben eines verdeckten Ermittlers festzuhalten, unterfällt der Regelung des § 252 Abs 1 StPO und darf daher bei sonstiger Nichtigkeit nur verlesen werden, wenn einer der dort in Z 1 bis 4 angeführten Ausnahmesätze eingreift.

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