Ist auf einem Miteigentumsanteil ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nach § 364c ABGB verbüchert, stellt sich die Frage, ob dieses auch die Zivilteilung durch Veräußerung der Liegenschaft verhindert. Umstritten und daher klärungsbedürftig ist insbesondere, ob der Verbotsbelastete selbst auf Teilung klagen kann. Erörtert wird weiters, unter welchen Voraussetzungen verbücherten Verbotsberechtigten, die nicht Miteigentümer sind, in der durch die EO-Nov 2000 neu geregelten Zivilteilungsexekution (§§ 352 - 352c EO) ein Rekursrecht gegen die erteilte Exekutionsbewilligung zukommt.