vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückwirkender Unterhalt gem § 55a EheG

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 456 Heft 7 v. 15.7.2004

§§ 55a, 69a und 72 EheG:

Die Befristung der Ansprüche auf Unterhalt für die Vergangenheit in § 72 EheG gilt auch für Unterhaltsvereinbarungen bei Scheidung nach § 55a EheG, soweit sie dem gesetzlichen Unterhalt der Höhe nach nahe kommen. Insofern ist bei der Anwendung des § 69a EheG eine großzügige Betrachtungsweise geboten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!