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Bestimmtheitserfordernis bei Nachforderungsklausel betr Dauerrabatt im Versicherungsvertrag

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 248 Heft 4 v. 16.4.2004

§ 869 ABGB:

Bei der Verpflichtung zur Nachzahlung eines für lange Versicherungsdauer vorerst gewährten Rabattes wegen vorzeitiger Kündigung handelt es sich um eine Resolutivbedingung. Deren Vereinbarung hat dem Bestimmtheitserfordernis des § 869 ABGB zu entsprechen. Sind die entsprechenden Angaben in den Vertragsbedingungen in sich widersprüchlich, so ist die Bedingung als nicht beigesetzt anzusehen.

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