§§ 825 ff und 1295 Abs 2 ABGB; §§ 1 ff WEG 2002:
Das Verbot des Rechtsmissbrauchs und die Treuepflicht zwischen Wohnungseigentümern können dazu führen, dass einzelne Wohnungseigentümer verpflichtet sind, eine Schenkung eines Nachbargrundstücks durch einen Dritten anzunehmen, um dadurch gravierende Nachteile von der Gemeinschaft abzuwenden.