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Zustellung an ausländischen Staat

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 258 Heft 4 v. 16.4.2004

§ 121 Abs 2 2. Satz ZPO; § 11 Abs 2 ZustG; § 32 Abs 3 JN:

Für die Zustellung einer Klage an einen ausländischen Staat ist zwingend die im Gesetz vorgesehene Vermittlung des BMaA in Anspruch zu nehmen; eine Zustellung im Wege der öffentlichen Bekanntmachung oder der Kuratorbestellung ist daher nicht möglich.

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