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Der Notar im Kapitalgesellschaftsrecht

AufsätzeUniv.-Prof. Dr. Hanns Fitz, Univ.-Prof. Dr. Günter H. RothJBl 2004, 205 Heft 4 v. 16.4.2004

Die höhere Formstrenge des Kapitalgesellschaftsrechts, das die meisten wichtigeren Rechtsakte der Verantwortung des Notars unterstellt, ist wiederholt in Zweifel gezogen worden, hauptsächlich aus Gründen der Kostenersparnis und des Marktzutritts. Neuerdings gewinnt der Ruf nach Liberalisierung oder Deregulierung im größeren europäischen Zusammenhang zusätzliche Aktualität. Der folgende Beitrag ist nicht der erste, der die qualifizierten Formgebote verteidigt, aber der erste, der ihren Zugewinn an Rechtsschutz auch empirisch zu belegen versucht.

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