Der Nationalrat hat am 24. 9. 2003 das Zivilrechts-Änderungsgesetz 2004 (ZivRÄG 2004)1) beschlossen. Es enthält Neuerungen des Nachbarrechts, eine Schadenersatznorm für Verletzungen der Privatsphäre (§ 1328a ABGB) sowie diverse Änderungen des KSchG, wobei vor allem die Pflicht zum Ersatz entgangener Urlaubsfreude in § 31e Abs 3 von Interesse ist. Der vorliegende Beitrag stellt die neuen, am 1. 7. 2004 in Kraft tretenden nachbarrechtlichen Vorschriften dar und unterzieht sie einer ersten kritischen Überprüfung. Dabei werden auch einige Fragen angesprochen, die sich bereits zum bisherigen Recht stellten.