Seit geraumer Zeit wird die Forderung nach einer Gesamtreform des Handelsgesetzbuches erhoben. Nun liegt der Ministerialentwurf des Bundesministeriums für Justiz zu einem Handelsrechts-Änderungsgesetz (JMZ 10.000K/27-I.3/2003) vor. Mit ihm soll in erster Linie das von den wirtschaftlichen Entwicklungen längst überholte Konzept des Kaufmanns der §§ 1 ff HGB abgeschafft werden. An seiner Stelle wird der Begriff des Unternehmers als Anknüpfungspunkt für die Anwendbarkeit des neuen „Unternehmensgesetzbuches" (UGB) vorgesehen. Der Entwurf enthält zahlreiche damit verbundene Änderungen in den ersten vier Büchern der Kodifikation. Im folgenden soll hier zunächst der neue Grundtatbestand des Entwurfes skizziert werden.