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Kennt das ABGB eine Haftung für die sorgfaltswidrige Abgabe einer wegen Willensmangels anfechtbaren Willenserklärung?*)

Aufsätzea. Univ.-Prof. Dr. Andreas VonkilchJBl 2004, 759 Heft 12 v. 15.12.2004

Aus Anlass einer rezenten Entscheidung des OGH geht der Beitrag der für das österreichische Privatrecht bislang völlig kontrovers behandelten Frage nach, ob auch denjenigen, dem § 871 ABGB das Recht zur Irrtumsanfechtung zubilligt, eine Haftung aus culpa in contrahendo treffen kann, wenn er seinen Irrtum bei Aufwendung gehöriger Sorgfalt hätte vermeiden können.

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