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Telefax für gerichtliche Erledigungen unzulässig

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 738 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 68 ZPO; § 1 Abs 2 und § 7 ZustG:

Die im Zivilprozess unzulässige Übermittlung einer Erledigung durch Telefax entfaltet auch dann keine Zustellwirkung - im Wege der Heilung iSd § 7 ZustG -, wenn die Telekopie dem Empfänger tatsächlich zukommt.

Eine Unterbrechung der Berufungsfrist durch einen Beschluss auf Beendigung der Verfahrenshilfe setzt dessen wirksame Zustellung voraus; ein diesbezügliches Telefax ist insofern nur eine rechtlich bedeutungslose Vorausverständigung.

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