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Abrechnung des Hausverwalters nach WEG muss auch inhaltlich richtig sein / Prüfung im Außerstreitverfahren

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 722 Heft 11 v. 16.11.2004

§ 20 Abs 3 und § 52 Abs 1 Z 6 WEG 2002:

Die Rechnungslegungspflicht nach § 20 Abs 3 WEG 2002 mit ihrer Durchsetzung im außerstreitigen Verfahren ist nicht mehr bloß ausführendes Recht zu den Bestimmungen des ABGB (§§ 1012, 830, 837), sondern Spezialrecht im Verhältnis zwischen Wohnungseigentümern und ihrem Verwalter.

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