Das geltende Recht der Mündelsicherheit schließt - gerichtliche Genehmigung im Einzelfall vorbehalten - die Veranlagung in Liegenschaften aus, die „industriellen" oder „gewerblichen" Zwecken dienen. Die damit verbundenen Auslegungsfragen nach dem genaueren Inhalt dieser Einschränkung sind bisher offenbar kaum beachtet worden. Durch das neue Immobilieninvestitionsfondsgesetz sind die Regeln über die Mündelsicherheit auch für die Tätigkeit der Immobilieninvestitionsfonds relevant geworden. Sie haben damit eine erheblich größere, auch wirtschaftsrechtliche Bedeutung erlangt. Dasselbe gilt natürlich für die mit ihnen verbundenen Interpretationsfragen. Diese werden in der vorliegenden Arbeit untersucht.