Der folgende Beitrag untersucht anhand praktisch bedeutsamer Deliktskonstellationen, wie es sich auf die gerichtliche Strafbarkeit des Täters auswirkt, wenn dieser über ein privilegierendes Deliktsmerkmal irrt. Der Schwerpunkt der Überlegungen konzentriert sich auf solche Merkmale, die entsprechend der gängigen Einordnung dem Tatbestand zugeordnet werden.