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Wiedereinsetzung im Verfahren über Vollstreckbarkeit eines ausländischen Schiedsspruchs

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 660 Heft 10 v. 20.10.2004

§ 58 Abs 2 und §§ 79 ff EO:

Der Ausschluss der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 58 Abs 2 EO gilt nicht im Vollstreckbarerklärungsverfahren nach §§ 79 ff EO, und zwar unabhängig davon, ob die EuGVVO, das LGVÜ/EuGVÜ oder sonst ein Vollstreckungsabkommen anzuwenden sind oder nicht.

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