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Herstellungs- oder Wiederbeschaffungswert bei gebrauchten Sachen

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2004, 657 Heft 10 v. 20.10.2004

§§ 1323 und 1332 ABGB:

Bei Ersatz für ein gebrauchtes Möbelstück durch Naturalherstellung ist - als Schaffung einer Ersatzlage durch Leistung des dafür erforderlichen Geldbetrages - nur dann vom Herstellungswert einer vergleichbaren Sache auszugehen, wenn die Wiederbeschaffung einer gleichartigen und passenden Sache (zu einem geringeren Preis) nicht möglich ist.

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