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Ordentliche Kündigung eines Kreditkartenvertrages

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 572 Heft 9 v. 22.9.2003

§§ 859 ff ABGB:

Ein Kreditkartenvertrag als Dauerrechtsverhältnis kann jederzeit aus wichtigem Grund, aber auch durch ordentliche Kündigung mit angemessener Frist einseitig aufgelöst werden. Ein Kontrahierungszwang besteht für das Kreditkartenunternehmen nicht.

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