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Oppositionsklage gegen „ins Leere gehende“ Unterhaltsvollstreckung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 459 Heft 7 v. 21.7.2003

§ 35 EO; § 140 ABGB:

Das Erlöschen oder die Verminderung eines im Außerstreitverfahren festgesetzten Unterhaltsanspruchs kann mit Klage nach § 35 EO geltend gemacht werden. Das gilt auch dann, wenn ein Herabsetzungsantrag im Außerstreitverfahren möglich und allenfalls für den Unterhaltsberechtigten kostengünstiger wäre.

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