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Anrechnung der Familienbeihilfe auf den Unterhaltsanspruch bei Jahreseinkommen unter € 21.800,-

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 443 Heft 7 v. 21.7.2003

§ 140 ABGB:

Bei einem Jahreseinkommen des Unterhaltspflichtigen zwischen € 7.270,- und € 21.800,- ergibt die nach der neuen Rsp gebotene Entlastung einen Betrag von monatlich weniger als € 2,-; dieser rechtfertigt wegen seiner Geringfügigkeit keine Unterhaltsherabsetzung.

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