§§ 23, 28 und 55 Abs 3 EheG:
OGH 15. 10. 2002, 5 Ob 155/02h (LGZ Wien 30. 1. 2002, 45 R 640/01b; BG Fünfhaus 13. 9. 2001, 4 C 57/01b)
Die Kl begehrte die Scheidung der Ehe gem § 55 Abs 3 EheG und brachte im Wesentlichen vor, dass der Bekl sie noch am Tag der Eheschließung verlassen habe. Er sei verschwunden und sie habe nie mehr etwas von ihm gehört. Da sie vom Bekl seit dem Jahr 1991 getrennt lebe und die Ehe vollkommen zerrüttet sei, seien die Voraussetzungen einer Scheidung gem § 55 Abs 3 EheG gegeben.