§§ 35 ff IPRG; § 116 Abs 1 dSGB X; § 332 ASVG; § 1489 ABGB:
Voraussetzungen und Inhalt eines gesetzlichen Forderungsüberganges hinsichtlich der Schadenersatzansprüche des verletzten Versicherten an einen ausländischen Versicherungsträger richten sich nach dem Sachrecht jener Rechtsordnung, die die Leistungspflicht eines Drittzahlers verfügt und damit den Zessionsgrund liefert.