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Vollstreckung eines Titels auf tägliche Vornahme einer nicht nachholbaren Handlung

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 255 Heft 4 v. 17.4.2003

§§ 353 ff EO:

Die Verletzung einer nicht nachholbaren täglichen Handlungspflicht (in casu: Sperre eines Parkplatzes durch Vorlegen einer Kette zu einer bestimmten Uhrzeit) kann nicht nach § 353 EO vollstreckt werden.

OGH 24. 5. 2002, 3 Ob 44/02w (LG Salzburg 31. 12. 2001, 22 R 377/01x; BG Oberndorf 16. 11. 2001, 1 E 1692/01y)

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