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Europäisches Privatrecht und Bewegliches System1)1)Für den Druck überarbeiteter Text der 4. Walter-Wilburg-Gedächtnisvorlesung an der Karl-Franzens-Universität Graz, 25. Juni 2001.

AufsätzeProf. Dr. Axel FlessnerJBl 2003, 205 Heft 4 v. 17.4.2003

Das „Bewegliche System“, der methodische Gedanke Walter Wilburgs2)2) Wilburg, Die Elemente des Schadensrechts (1941); ders, Entwicklung eines beweglichen Systems im bürgerlichen Recht (1951); ders, Zusammenspiel der Kräfte im Aufbau des Schuldrechts, AcP 163 (1964) 346-379. , ist in der Rechtstheorie und der Methodenlehre des deutschen Sprachraums ein Begriff3)3) Franz Bydlinski, Methodenlehre und Rechtsbegriff (2. Aufl 1991), 529-543; Canaris, Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz (2. Aufl 1983) 74-85; Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft (6. Aufl 1991), 469 f, 478-482; Larenz/Canaris, Methodenlehre der Rechtswissenschaft (Studienausgabe; 3. Aufl 1995) 298f, 306f; Bydlinski/Krejci/Schilcher/Steininger (Hrsg), Das Bewegliche System im geltenden und künftigen Recht (1986); Lothar Michael, Der allgemeine Gleichheitssatz als Methodennorm komparativer Systeme - Methodenrechtliche Analyse und Fortentwicklung der Theorie der „beweglichen Systeme“ (Wilburg) (1997); Schilcher/Koller/Funk (Hrsg), Regeln, Prinzipien und Elemente im System des Rechts (2000), besonders die Beiträge von Bydlinski, Michael und Otte. . Die allenthalben zu beobachtende Entwicklung eines „Europäischen Privatrechts“ verschafft ihm für die Zukunft eine europäische Berufung, und zwar auch für die Anwendung des positiven Rechts. Dies ist eine These; sie soll hier entwickelt und exemplifiziert werden.

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