Das „Bewegliche System“, der methodische Gedanke Walter Wilburgs2), ist in der Rechtstheorie und der Methodenlehre des deutschen Sprachraums ein Begriff3). Die allenthalben zu beobachtende Entwicklung eines „Europäischen Privatrechts“ verschafft ihm für die Zukunft eine europäische Berufung, und zwar auch für die Anwendung des positiven Rechts. Dies ist eine These; sie soll hier entwickelt und exemplifiziert werden.