Die Brüssel-I-Verordnung (EG) Nr 44/2001 hat ab März 2002 das Brüsseler Gerichtsstands- und Vollstreckungsübereinkommen 1968 (EuGVÜ) weitestgehend abgelöst. Der Beitrag stellt die Reform des Europäischen Gerichtsstands- und Vollstreckungsrechts in Zivil- und Handelssachen detailliert vor und befasst sich schwerpunktmäßig mit den Neuerungen im Zuständigkeitsbereich und im Anerkennungs- und Vollstreckungsrecht und zeigt die Konsequenzen für die forensische Praxis.