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Postmortaler Persönlichkeitsschutz / Eigene Ansprüche von Angehörigen eines in seiner Ehre Verletzten / Kollisionsrecht des Persönlichkeitsschutzes

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 114 Heft 2 v. 24.2.2003

§§ 7, 16 und 1330 ABGB; § 13 IPRG:

OGH 29. 8. 2002, 6 Ob 283/01p (OLG Wien 12. 7. 2001, 5 R 126/01p; HG Wien 18. 4. 2001, 37 Cg 161/00f)

Die Kl ist die uneheliche Tochter des am 1. 5. 1999 während seiner Abschiebung aus Österreich verstorbenen Marcus B., der in Österreich den Namen Marcus O. führte. Sie wurde am 9. 12. 1995 in Jena geboren und ist deutsche Staatsbürgerin. Marcus B. (O.) hat die Vaterschaft zu ihr am 8. 1. 1996 vor dem Kreisjugendamt des Landratsamtes Saale-Holzland-Kreis (Land Thüringen) anerkannt. Die Kl führte zunächst nach ihrer Mutter den Familiennamen K. Auf Grund der Namensgebung ihrer Mutter und deren Ehemannes vom 23. 4. 1997 trägt sie nun den Namen M.

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