Das Erkenntnis des österr Verfassungsgerichtshofs vom 13. 12. 2001 hat die Ortsnamendiskussion bzw generell die Diskussion un das Volksgruppenrecht in Österreich neu belebt. Die Bemühungen zur Umsetzung dieses Erkenntnisses haben Grundfragen des Minderheitenrechts berührt und dabei offen gelegt, wie problematisch diese Thematik selbst für ein modernes Rechtssystem ist. Über eine rechtsvergleichende Betrachtung des Ortsnamenstreites in Südtirol und die Bezugnahme auf die einschlägigen völkerrechtlichen Vorschriften wird hier versucht, allgemein geltende Prinzipien zur Lösung dieser Problematik zu ermitteln.