Der VfGH hat mit dem Erk G269/01 die Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörde im WAG als verfassungswidrig erkannt. Auf Grund dieses Erk wurde die im FMABG vorgesehene Aufsichtsbehörde nun verfassungsrechtlich abgesichert. Der Ausschussbericht spricht von einem neuen „Behördenmodell“. Dabei stellt sich die Frage, ob das die einzige Möglichkeit gewesen wäre, eine unabhängige Finanzmarktaufsicht zu errichten.