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Inhaltliche Argumentation als Erfordernis einer Rechtsrüge

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 884 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 302 StGB; § 57a KFG; § 285a und § 285d Abs 1 StPO:

Soweit eine auf § 281 Abs 1 Z 9 lit a StPO gestützte Rechtsrüge das Vorliegen einer materiellrechtlichen Strafbarkeitsvoraussetzung mit dem bloßen Verweis auf eine Meinung in der Lehre und ohne inhaltliche Argumentation bestreitet, ist sie nicht prozessordnungsgemäß ausgeführt.

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