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Deliktsstatut bei Schädigung im Ausland, aber österr Wohnsitz und österr Staatsangehörigkeit beider Parteien / Kein Handeln auf eigene Gefahr bei üblicherweise ungefährlichem „Rollenspiel“

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2003, 862 Heft 11 v. 20.11.2003

§ 48 Abs 1 Satz 2 IPRG; §§ 1293 ff, 1304 und 1325 ABGB:

Haben Schädiger und Geschädigter ihren Wohnsitz in Österreich und sind österr Staatsbürger, so ist auf die deliktischen Ersatzansprüche gem § 48 Abs 1 Satz 2 IPRG österr Recht anwendbar.

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