Nach 135 Jahren ordnet das VerG 2002 das österreichische Vereinsrecht neu. Zahlreiche bislang strittige Fragen sind nunmehr geklärt. Manche sind immer noch offen. Zu ihnen zählen auch allerlei Probleme des Mitglieder- und Gläubigerschutzes. Welche davon nunmehr gesetzlich geregelt sind und welche nicht, erörtert der folgende Beitrag.