Der folgende Beitrag untersucht für das österreichische Recht die in Deutschland strittige Frage, ob zwischen Anscheinsvollmacht und falsus-procurator-Haftung ein Verhältnis strikter Alternativität besteht oder ob dem Vertragsgegner ein Wahlrecht zukommt; in der Form, dass er wählen kann, ob er den wegen Anscheinsvollmacht an den Vertrag gebundenen Vertretenen auf Erfüllung oder aber statt dessen den Vertreter als falsusprocurator auf Schadenersatz in Anspruch nehmen will. Dabei wird insbesondere auf die Unterschiede zwischen dem deutschen und dem österreichischen Recht in den genannten Bereichen eingegangen.