§ 34 Abs 3 Z 1 RAO; §§ 1002 ff und 1029 ABGB:
Die Bestimmungen der RAO über die Amtsfortführung durch den mittlerweiligen Stellvertreter stellen einen gesetzlichen Auftrag zur Fortführung des Unternehmens des verstorbenen Rechtsanwalts dar.
§ 34 Abs 3 Z 1 RAO; §§ 1002 ff und 1029 ABGB:
Die Bestimmungen der RAO über die Amtsfortführung durch den mittlerweiligen Stellvertreter stellen einen gesetzlichen Auftrag zur Fortführung des Unternehmens des verstorbenen Rechtsanwalts dar.