§ 13c WEG; § 21 GBG:
In Einschränkung des § 21 GBG kann eine Klagsanmerkung gem § 13c WEG auch gegen den Ersteher des Liegenschaftsanteils vor dessen Einverleibung, nämlich ab Anmerkung des Zuschlags, im Grundbuch erfolgen.
§ 13c WEG; § 21 GBG:
In Einschränkung des § 21 GBG kann eine Klagsanmerkung gem § 13c WEG auch gegen den Ersteher des Liegenschaftsanteils vor dessen Einverleibung, nämlich ab Anmerkung des Zuschlags, im Grundbuch erfolgen.