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Anmerkung des Vorzugspfandrechts gem § 13c WEG vor Einverleibung des Eigentums

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 467 Heft 7 v. 20.7.2002

§ 13c WEG; § 21 GBG:

In Einschränkung des § 21 GBG kann eine Klagsanmerkung gem § 13c WEG auch gegen den Ersteher des Liegenschaftsanteils vor dessen Einverleibung, nämlich ab Anmerkung des Zuschlags, im Grundbuch erfolgen.

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