In den letzten Jahren häuften sich Entscheidungen des OGH zum Problem des Regresses von in einem Vorprozess entstandenen Kosten. Neben vertraglicher Verabredung kristallisierten sich dabei zumal das Schadenersatzrecht und die Geschäftsführung ohne Auftrag als denkbare Rechtsgrundlagen für einen derartigen Regress heraus. Die Rechtsprechung ist naturgemäß kasuistisch. Sowohl im Vorprozess wie auch im Regressprozess wird von beiden Regressteilen nicht selten das gehörige Verhalten und Vorbringen verabsäumt. Ein systematischer Überblick der maßgeblichen Fragestellungen zeigt die Judikaturlinien auf, in denen der am Einzelfall interessierte Praktiker schneller fündig werden soll. Dem insgesamt Interessierten aber soll zugleich mit einer nach Möglichkeit umfassenden Darstellung gedient werden.