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Kein Amtsenthebungsverfahren gg Präs des VfGH

VerfassungsgerichtshofJBl 2002, 300 Heft 5 v. 20.5.2002

§§ 10 und 31 VfGG; Art 87 Abs 1 und 2, Art 88 Abs 2 und Art 147 Abs 6 B-VG; §§ 127 und 172 RDG:

Die Vorwürfe gegen den Präsidenten des VfGH können keinen Anlass dafür bieten, ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten.

Dem VfGH ist die Veröffentlichung dieses Beschlusses durch keine gesetzliche Bestimmung verwehrt. Angesichts der öffentlichen Diskussion hält der VfGH eine Bekanntmachung auch im Interesse der Abwehr von Angriffen auf die Unabhängigkeit seiner Rechtsprechung für geboten.

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