Das mit der Strafprozessnovelle 1999 neu geschaffene Diversionsverfahren vor dem Staatsanwalt ist seit seiner Einführung Gegenstand intensiver literarischer Erörterung, wobei in der Strafrechtslehre überwiegend von der Verfassungskonformität seiner Ausgestaltung ausgegangen wird. Der nachfolgende Beitrag legt demgegenüber dar, dass jedenfalls die Diversion durch Zahlung eines Geldbetrages (§ 90c StPO) in ihrer derzeit gesetzlich vorgesehenen Form gegen eine Reihe fundamentaler rechtsstaatlicher Garantien und organisationsrechtlicher Vorgaben der Bundesverfassung verstößt.