§ 88 Abs 1 StGB; §§ 3 und 20 Abs 1 StVO:
Der Vertrauensgrundsatz ist prinzipiell auch in Bezug auf nicht wahrnehmbare Personen anwendbar.
Das Vorbeifahren an einem rechts haltenden Autobus ist nach den Verkehrsvorschriften nur in den in § 17 StVO genannten Fällen untersagt.