Sind sowohl der ursprüngliche Kauf als auch der Wiederkauf nicht (vollständig) erfüllt, so stellt sich die Frage, ob Ansprüche aus dem ursprünglichen Vertragsverhältnis trotz ausgelöstem Wiederkauf bestehen und durchgesetzt werden können. Durch den gegenständlichen Beitrag soll der vom deutschen BGH in den Entscheidungen BGHZ 29, 107 und NJW 2000, 1332 eingeschlagene Lösungsweg zum Verhältnis von Kauf und Wiederkauf vorgestellt und näher untersucht werden, da entsprechende Sachverhalte auch in Österreich ohne weiteres denkbar sind.