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Anforderungen an Unterhaltsvergleich als Voraussetzung einer Geschiedenen-Witwenrente

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2002, 181 Heft 3 v. 20.3.2002

§ 258 Abs 4 ASVG:

OGH 28. 6. 2001, 10 ObS 169/01b (OLG Linz 15. 2. 2001, 11 Rs 314/00a; LG Steyr 16. 5. 2000, 24 Cgs 240/99m)

Die zwischen der Kl und Johann H. am 15. 7. 1962 geschlossene Ehe wurde mit Beschluss des BG Grünburg vom 17. 5. 1988 im Einvernehmen geschieden. Anlässlich der Scheidung schloss die Kl am 17. 5. 1988 mit Johann H. einen Scheidungsvergleich gem § 55a Abs 2 EheG, dessen Punkt 1. folgendermaßen lautet:

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