Der Autor behandelt das neue Gewährleistungsrecht umfassend in systematischer Weise und stellt die Bezüge zum alten Recht insb unter dem Gesichtspunkt der Weiterverwertung bisheriger Rsp her. Damit bringt er mittelbar auch seine Ausführungen zum Gewährleistungsrecht in der 3. Auflage des ABGB-Kommentars von Rummel auf den neuesten Stand. Entsprechendes gilt für das damit zusammenhängende Schadenersatzrecht.