§§ 928 und 1323 ABGB; § 405 ZPO:
OGH 29. 5. 2001, 4 Ob 118/01h (LG St. Pölten 16. 1. 2001, 36 R 348/00w; BG Waidhofen/Ybbs 6. 7. 2000, 2 C 620/99k)
Die Bekl waren Eigentümer einer Liegenschaft, auf der sie ein Wohnhaus errichtet hatten. Wegen ihrer schlechten finanziellen Situation legte ihnen ihre Hauptgläubigerin, die Raiffeisenkasse W., 1996 nahe, die Liegenschaft zu veräußern. Der Mindesterlös sollte S 3,100.000,- betragen. Die Bekl beauftragten ein Immobilienbüro, einen Kaufinteressenten zu suchen.