Mit der Entscheidung zur Vergabe des Großflughafens Berlin Brandenburg International im Jahr 1999 hat das OLG Brandenburg eine Diskussion über Natur und Umfang von Dienstleistungskonzessionen in Gang gesetzt. Seit Ende vorvergangenen Jahres gibt es einen neuen, wichtigen Diskussionsbeitrag: Der EuGH hat ausdrücklich entschieden, dass Dienstleistungskonzessionen nicht unter das EU-Vergaberecht fallen. Die Auswirkungen dieser Entscheidung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge in der EU und in Österreich werden im Folgenden erörtert.