Der Schadensverursachung kommt in zahlreichen Haftungsprozessen eine zentrale Bedeutung zu. Die Gerichte sind dabei immer wieder mit kniffligen Kausalitätsfragen konfrontiert, deren besondere Komplexität aus dem Zusammentreffen mehrerer selbständiger haftungsrechtlicher Problemstellungen resultiert. Eine rezente Entscheidung des OGH wird im vorliegenden Beitrag zum Anlass genommen, sich mit grundsätzlichen kausalitätsrechtlichen Erwägungen, Fragen der hypothetischen Kausalität, Wertungsaspekten der Schadensteilung, dem Problem der Unkenntnis einer günstigeren Verbesserungsmöglichkeit, der über- bzw nicht-obligationsgemäßen Verbesserung durch den Geschädigten (Aliud-Verbesserung) und der Bedeutung der Verletzung einer vertraglichen Leistungspflicht im Rahmen der Haftung für hypothetische Kausalität vor dem Hintergrund der Gewährleistungsregeln auseinander zu setzen. Daran anknüpfend gilt es, einen Weg zur Entflechtung und separaten Lösung dieser teilweise ineinander greifenden Problemfelder aufzuzeigen und schließlich eine den Erfordernissen der Sachgerechtigkeit genügende Gesamtlösung zu erarbeiten.