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Die neuere Rechtsprechungsentwicklung zum UN-Kaufrechtsübereinkommen*)*) Vortrag, gehalten am 15.€11.€2001 vor der Salzburger Juristischen Gesellschaft; für den Druck überarbeitet.

AufsätzeUniv.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerJBl 2002, 750 Heft 12 v. 20.12.2002

Das UN-Kaufrechtsübereinkommen (UNKR), das mittlerweile in 60 Staaten weltweit in Kraft steht, entwickelt sich nach jahrelanger Zurückhaltung vor allem europäischer Parteien nun offenbar doch zu einem Erfolgsmodell der Privatrechtsvereinheitlichung. In den letzten zehn Jahren hat sich eine sehr umfangreiche und reichhaltige Judikatur zum Abkommen herausgebildet. Der Beitrag umfasst eine Darstellung und Diskussion der wichtigsten dieser in- und ausländischen Judikate, die in der Frage mündet, ob es ohne eine einheitliche Auslegungsinstanz überhaupt die von Art 7 Abs 1 UNKR verlangte und für die Praxis wichtige einigermaßen einheitliche Auslegung und Anwendung des Abkommens geben kann. Dabei zeigt sich, dass die mittlerweile zahlreichen im Internet verfügbaren Judikatur-Datenbanken zum UNKR den Informationsfluss zwischen den nationalen Gerichten deutlich erhöhen. Die wünschenswerte Berücksichtigung ausländischer Entscheidungen als „persuasive precedents“ iSd Common Law Tradition, die das Substrat der einheitlichen Auslegung und Anwendung bilden sollte, beginnt sich erstmals abzuzeichnen.

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