Der Rechtsverkehr zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika ist in jüngerer Vergangenheit durch Schadenersatzprozesse gegen österreichische Unternehmen infolge von Katastrophen in den Blickwinkel des Interesses gerückt. Darüber hinaus sind die USA jedoch Österreichs größter Handelspartner außerhalb der Europäischen Union, was naturgemäß Fragen rechtlicher Natur nach sich zieht. Seit der grundlegenden Untersuchung von Seidl-Hohenveldern1) aus dem Jahr 1963 ist dieses Rechtsgebiet jedoch nicht mehr wissenschaftlich bearbeitet worden. Die nachfolgende Abhandlung soll zumindest ansatzweise die wichtigsten Rechtsfragen des transatlantischen Rechtsverkehrs beleuchten. Hierbei stehen Fragen der internationalen Jurisdiktionsgewalt der US-Gerichte, der Rechtshilfe, der internationalen Urteilsvollstreckung sowie der fremdenrechtlichen Behandlung der Parteien des jeweils anderen Staates im Vordergrund.