In einer Auslieferungssache - es ging um die Vollstreckung einer wegen sehr schweren Betruges verhängten Freiheitsstrafe in der Dauer von 845 Jahren in den USA - hatte das OLG die Auslieferung für unzulässig erklärt. Obwohl dieser Beschluss nach dem Gesetz durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr anfechtbar ist und andere Rechtsbehelfe keine Abänderung zum Nachteil des Betroffenen zulassen, hat der OGH einen Weg gefunden, die Entscheidung aufzuheben, so dass das OLG im zweiten Rechtsgang die Auslieferung bewilligen konnte. Der folgende Aufsatz zeigt die Konsequenzen einer solchen Vorgangsweise: das Ende von Rechtskraft und Rechtssicherheit sowie den Verlust des Vertrauens darauf, dass ein Normtext das, was er nach dem klaren und eindeutigen Wortlaut sagt, auch wirklich bedeutet.