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Kein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch gegen die Benennung einer Verkehrsfläche durch den Gemeinderat

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 580 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 43 ABGB; § 1 UWG; § 507a ZPO:

Die Benennung einer Verkehrsfläche durch den Gemeinderat ist ein Akt der Hoheitsverwaltung. Ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch unter Berufung auf das Namensrecht oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften kann dagegen nicht geltend gemacht werden.

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