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Schadenersatz gegen Dritten (Ersteher) wegen Verletzung des Wohnrechts des (geschiedenen) Ehegatten des Schuldners

RechtsprechungOrdentliche GerichteJBl 2001, 583 Heft 9 v. 20.9.2001

§ 97 ABGB; §§ 81 ff EheG; § 1295 ABGB:

Die Rsp des OGH, wonach ein Schadenersatzanspruch gegen einen Dritten schon bei fahrlässiger Verletzung eines besitzverstärkten Forderungsrechts besteht, betrifft nur rechtsgeschäftlichen Erwerb.

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